Kosten

Kosten


Die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Tätigkeit kostet Geld. Auch eine rechtliche Beratung ist eine Dienstleistung, die nicht kostenfrei erbracht werden kann. Die Vergütung für Rechtsanwälte ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Für Ihr Geld erhalten Sie eine Gegenleistung, durch die Sie letztlich eigenen Aufwand, Ärger und oft auch Geld sparen können.

Die Höhe der Kosten und ob Ihnen diese erstattet werden müssen, ist für jeden einzelnen Fall gesondert zu prüfen.
 
Im Allgemeinen ist es so, dass sich die Kosten nach dem Gegenstandswert richten. Eine kleine Forderung verursacht daher auch geringere Kosten als eine große. Im gerichtlichen Verfahren sind die Gebührensätze gesetzlich festgelegt. Diese können nicht unterschritten werden. Nur bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen gibt es einen Spielraum. Hier kann von der durchschnittlichen Höhe je nach Aufwand der Tätigkeit nach oben und unten abgewichen werden. In der Regel fällt jedoch die durchschnittliche Gebühr an.

Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen näher erläutern, welche Gebühren durch meine Tätigkeit entstehen können. Wenn Sie eine genauere Auskunft für Ihren konkreten Fall wünschen, dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

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