Rechtsschutzversicherung

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Kosten - Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen Sie dort bitte vor der Terminvereinbarung nach der Kostenübernahme für Ihr konkretes Anliegen. Bringen Sie dann zum Termin bei mir gleich die Schadennummer und den Namen und die Anschrift Ihres Versicherers sowie Ihre Versicherungsnummer mit. Außerdem brauche ich eine schriftliche Kostenzusage Ihres Versicherers.

Wenn ich für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer stelle, also nachfrage, ob er die Kosten übernimmt, können dafür gesonderte Anwaltsgebühren nach dem Streitwert anfallen.

Wenn Ihr Rechtsschutzversicherer die Gebühren für meine Tätigkeit übernimmt, dann reiche ich meine Gebührenrechnung in der Regel direkt mit Ihrem Versicherer ein. Meist enthalten die Versicherungsverträge eine Selbstbeteiligung von üblicherweise 150,- Euro je Rechtsschutzfall. Es können auch 250,- Euro oder mehr sein. Bis zu dem Betrag Ihrer Selbstbeteiligung müssen Sie die Kosten selst zahlen. Außerdem gibt es Kosten, die nicht von dem Versicherer übernommen werden. Dies sind z.B. Parteikosten (Kosten für Einwohnermeldeamtsanfragen, Registerauszüge usw.). Auch bei Reisekosten kann es Einschränkungen geben. Schauen Sie dazu bitte in Ihre Versicherungsbedingungen oder informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer.

Bitte beachten Sie, dass es differenzierte Versicherungsverträge gibt. Daher kann nicht immer auf den ersten Blick festgestellt werden, ob eine Angelegenheit auch ein versichertes Ereignis ist. Zu beachten ist auch, dass das Schadenereignis erst nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sein darf. Oft sind Wartezeiten nach Abschluss des Vertrages zu beachten.

Obwohl Sie rechtsschutzversichert sind, kann es daher sein, dass Sie selber etwas zahlen müssen!

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